Lehrende: Hannah Birte Ofterdinger
Veranstaltungsart: Seminar
Anzeige im Stundenplan: Blockseminar zum str
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 5,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 12
Kommentare/ Inhalte: Grundsätzlich kann gegen jedes Strafurteil eines Tatgerichts das Rechtsmittel der Revision (§§ 333 ff. StPO) eingelegt werden. Der Anwendungsbereich des Revisionsrechts ist entsprechend breit und hochkomplex; in der anwaltlichen Praxis gehört es zu einem der anspruchsvollsten Tätigkeitsfelder, was sich nicht zuletzt in der geringen Quote erfolgreicher Revisionen – welche im einstelligen Prozentbereich liegt – widerspiegelt. Die Gründe hierfür sind vielschichtig; jedoch scheitern Verfahrensrügen vielfach bereits an der Zulässigkeitshürde des erforderlichen Vortrags. Umso wichtiger ist es, sich bereits frühzeitig mit den Grundzügen des Revisionsrechts vertraut zu machen. Im Rahmen dieses Seminars soll nicht nur eine Einführung in das strafrechtliche Revisionsrecht erfolgen, sondern auch eine Revisionshauptverhandlung beim Bundesgerichtshof in Leipzig besucht werden. Das Seminar verbindet somit Theorie und Praxis und verschafft den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen unmittelbaren Einblick in die Arbeitsweise des Bundesgerichtshofs in Strafsachen. Die dabei relevanten Fragen sind u.a. folgende: