Lehrende: Lars Hummel
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Religionsrecht
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 2,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Kommentare/ Inhalte: Gegenstand der Vorlesung sind die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen sowie anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Herkömmlich bezeichnete man diesen Gegenstand als „Staatskirchenrecht“, was durchaus seine Berechtigung besitzt, weil es im Ausgangspunkt der historischen Entwicklung um das Verhältnis zwischen weltlicher und kirchlicher Gewalt ging. Infolge der Wandlung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hin zu einer religiösen Pluralisierung wird der Begriff des Staatskirchenrechts zunehmend durch denjenigen des Religions(verfassungs)rechts ersetzt. Inhaltliche Schwerpunkte der Vorlesung bilden: - das Grundrecht der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, - die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates und das Verbot der Staatskirche, - religionsverfassungsrechtliche Verträge, - das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, - die Organisationsformen der Religionsgemeinschaften sowie - die gemeinsamen Angelegenheiten von Staat und Religionsgemeinschaften.
Literatur: Zur begleitenden Lektüre werden insbesondere empfohlen: - von Campenhausen/de Wall, Religionsverfassungsrecht, 5. Aufl. 2022, - Unruh, Religionsverfassungsrecht, 4. Aufl. 2018.