Lehrende: Samuel Ress Martín
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Koll. Arbeitsrecht
Semesterwochenstunden: 4
Credits: 6,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 80
Weitere Informationen: Vormals "Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifrecht" (2 SWS) zusammengefasst mit Deutsche und Europäische Unternehmensmitbestimmung, Teil Deutsche Unternehmensmit-bestimmung (1 SWS, bisher 3. Studienjahr) und Betriebsverfassungsrecht (2 SWS, bisher im 3. Studienjahr).
Kommentare/ Inhalte: Die Studierenden lernen in der Vorlesung das Betriebsverfassungsrecht sowie das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht kennen. Für die Belegung dieses Kurses wird der vorhergehende Besuch der Veranstaltung "Methoden der Rechtswissenschaft" empfohlen. Grundlegende juristische Kenntnisse werden zwar durch kurze Exkurse aufgefrischt. Allerdings wird die Klausur auch Fallbearbeitung beinhalten, bei der Vorkenntnisse hilfreich sind.
Lernziel: Ein grundlegendes Verständnis für die Interessen und rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des kollektiven Arbeitsrechts wurde geschaffen. Neben Zustandekommen, Wirkung und Beendigung von Tarifverträgen besteht ein Grundverständnis über ihren Zweck im Wirtschaftsgefüge und ihren Beitrag zur rechtlichen Ordnung des Arbeitslebens. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitskampfrecht wird in Grundzügen beherrscht. Auch die Funktionsweisen der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden vollumfänglich beherrscht; vertiefte Kenntnisse zu wichtigen Mitbestimmungsrechten sind vorhanden. Die Studierenden sind im Anschluss an die Vorlesung in der Lage, auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts inhaltliche Fragen zu beantworten und Fälle zu bearbeiten.
Vorgehen: Der erste Abschnitt der Vorlesung widmet sich dem Tarifvertragsrecht. Als Einstieg soll zunächst das Koalitionsrecht näher betrachtet werden, um sich im Folgendem mit dem Tarifvertrag näher beschäftigen zu können. Abschluss, Bindung sowie Wirkung des Tarifvertrags soll in diesem Abschnitt vermittelt werden. Abschließend soll sich mit dem Arbeitskampfrecht durch eine vertiefte Auseinandersetzung insbesondere mit der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung beschäftigt werden. Im zweiten Abschnitt der Vorlesung soll den Studierenden das Betriebsverfassungsrecht vermittelt werden. Anschließend an die Darstellung der Grundlagen sowie der unterschiedlichen Stufen des Betriebsverfassungsrechts wird sich mit den einzelnen Mitbestimmungsrechten befasst. Die Teilnahme an den Konferenzen ist (wie auch bei normalen Vorlesungen) nicht zwingend. Sie wird aber dringend empfohlen. Die Bereitschaft zum Lesen der entsprechenden Literatur wird in jedem Fall vorausgesetzt!
Literatur: Unentbehrlich für die Veranstaltung ist die aktuelle Ausgabe der Beck-Texte im dtv "Arbeitsgesetze". Zur vertieften Auseinandersetzung mit den Inhalten der Vorlesungen wird auf „Grundkurs Arbeitsrecht“ von Abbo Junker sowie auf „Arbeitsrecht Band 2“ von Wolfgang Hromadka/ Frank Maschmann verwiesen. Für spezielle Fragen empfiehlt es sich, für das Tarifvertragsrecht in dem Kommentar von Manfred Löwisch/ Volker Rieble sowie für das Betriebsverfassungsrecht in dem Kommentar von Reinhard Richardi einzelne Stellen nachzuschlagen.