Lehrende: Prof. Dr. Thomas Flint
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Existenss. soz.Hi II
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 2,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Weitere Informationen: Es besteht die Möglichkeit eine SPB-Hausarbeit anzufertigen.
Kommentare/ Inhalte: Die Vorlesung ist auf zwei Semester angelegt. Mit ihr sollen das Recht der Existenzsicherung und der sozialen Hilfen vorgestellt werden. Im Wintersemester lag der Schwerpunkt auf den existenzsichernden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an Hilfebedürftige nach dem SGB II. Im Sommersemester liegt der Schwerpunkt zum einen auf den existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbLG und zum anderen auf den sozialen Hilfen. Dazu gehören die Hilfen nach dem SGB XII (Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen) und dem Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilferecht) sowie die sozialen Hilfen nach dem SGB II (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe). Einbezogen werden jeweils die Verbindungen mit dem Verwaltungsverfahrensrecht nach dem SGB X und dem Prozessrecht nach dem SGG. Dargestellt wird auch die Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis. Im zweiten Teil des Sommersemesters werden gerichtliche Entscheidungen Gegenstand der Vorlesung sein und wird es um deren Lektüre und Analyse gehen. Hierdurch soll auch eine Wiederholung und Zusammenfassung des Stoffs beider Semester gelingen.
Lernziel: Das Vorlesungsprogramm beider Semester zielt auf eine Vorstellung der Grundstrukturen und die Erarbeitung eines Verständnisses für diese. Die Vermittlung von Detailwissen kann schon wegen der zahlreichen Gesetzesänderungen und der unübersichtlichen Rechtsprechungslandschaft nicht das erste Ziel sein. Auch deshalb werden verstärkt die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Existenzsicherung und der sozialen Hilfen sowie die diesen Sachbereich prägenden rechtstatsächlichen Umstände Gegenstand der Vorlesung sein.
Literatur: „Das eine gute Lehrbuch“ zum Recht der Existenzsicherung und der sozialen Hilfen gibt es nicht. In der Vorlesung werden jeweils Einzelempfehlungen (Rechtsprechung und Literatur) ausgesprochen. Nötig sind Gesetzestexte. Eine Gesetzessammlung sollte zumindest das RBEG, SGB II, die Bürgergeld-V, das SGB XII, SGB IX und AsylbLG enthalten, besser noch auch das SGB X und SGG. Empfohlen wird die Textsammlung Aichberger, Sozialgesetzbuch.
Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen: In dieser Veranstaltung kann eine Schwerpunkthausarbeit geschrieben werden.