Lehrende: Prof. Dr. Thomas Flint
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Existens. u. soz. Hi
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 2,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Weitere Informationen: Es besteht die Möglichkeit eine SPB-Hausarbeit anzufertigen.
Kommentare/ Inhalte: Die Vorlesung ist auf zwei Semester angelegt. Mit ihr sollen das Recht der Existenzsicherung und der sozialen Hilfen vorgestellt werden. Im Wintersemester liegt der Schwerpunkt auf den existenzsichernden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an Hilfebedürftige nach dem SGB II. Im Sommersemester liegt der Schwerpunkt zum einen auf den existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbLG und zum anderen auf den sozialen Hilfen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Sanktionen nach dem SGB II. Zentral für das Programm im Wintersemester sind die Begriffe des Bedarfs und der Hilfebedürftigkeit: Wie ist der Bedarf zu ermitteln, durch welche Leistungen ist er zu decken? Wer ist hilfebedürftig und hat Anspruch auf Leistungen? Einbezogen werden jeweils die Verbindungen mit dem Verwaltungsverfahrensrecht nach dem SGB X und dem Prozessrecht nach dem SGG. Dargestellt wird auch die Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis. Am Ende des Wintersemesters werden behördliche Entscheidungen Gegenstand der Vorlesung sein und wird es um deren Lektüre und Analyse gehen.
Lernziel: Das Vorlesungsprogramm beider Semester zielt auf eine Vorstellung der Grundstrukturen und die Erarbeitung eines Verständnisses für diese. Die Vermittlung von Detailwissen kann schon wegen der zahlreichen Gesetzesänderungen und der unübersichtlichen Rechtsprechungslandschaft nicht das erste Ziel sein. Auch deshalb werden verstärkt die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Existenzsicherung und der sozialen Hilfen sowie die diesen Sachbereich prägenden tatsächlichen Umstände Gegenstand der Vorlesung sein.
Literatur: „Das eine gute Lehrbuch“ zum Recht der Existenzsicherung und der sozialen Hilfen gibt es nicht. In der Vorlesung werden jeweils Einzelempfehlungen (Rechtsprechung und Literatur) ausgesprochen. Zur Vorbereitung auf die Vorlesung im Wintersemester empfiehlt sich die Lektüre des Urteils des BVerfG vom 9. Februar 2010 (BVerfGE 125, 175ff), durch das das Gericht über die Vereinbarkeit der Bemessung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz entschieden hat. Nötig sind Gesetzestexte. Eine Gesetzessammlung sollte zumindest das RBEG, SGB II, die Alg II-V, das SGB XII und AsylbLG sowie das SGB IX enthalten, besser noch auch das SGB X und SGG. Empfohlen wird die Textsammlung Aichberger, Sozialgesetzbuch.
Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen: In dieser Veranstaltung kann eine SPB-Hausarbeit geschrieben werden.