10-02-393 Sanktionenrecht

Veranstaltungsdetails

Lehrende: PD Dr. Friedrich von Freier

Veranstaltungsart: Vorlesung

Anzeige im Stundenplan: Sanktionenrecht

Semesterwochenstunden: 2

Credits: 2,0

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -

Kommentare/ Inhalte:
Die Vorlesung behandelt die Rechtsfolgen der Tat, die dem Strafrecht erst seinen Namen geben. Behandelt werden die Straftatfolgen ausgehend vom Aufbau des Sanktionensystems über die Systematik der Strafzumessungsgründe bis zur Durchführung und konkreten Begründung der Sanktionsentscheidung. Vorangestellt ist dem eine ausführliche und kritische Erörterung der Strafzwecklehre und des Schuldprinzips.

 Das Recht der Straftatfolgen steht in einem Spannungsverhältnis zwischen praktischer Anwendung und theoretischer Durchdringung:

 Einerseits wird die Praxis nicht zu kurz kommen. Insoweit können die Teilnehmer von meiner Erfahrung als Tat- und Revisionsrichter in einem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg profitieren – auch wenn einschränkend zu beachten ist, dass die Bestimmung der Straftatfolgen angesichts der weiten Beurteilungsspielräume des Tatrichters in einer Weise praxisimprägniert ist, die sich „am grünen Tisch“ nicht zureichend vermitteln und daher nur begrenzt in die universitäre Fallbearbeitung umsetzen lässt.

Andererseits soll und muss es in der universitären Ausbildung aber auch um wissenschaftliche Grundlagen gehen. Diese werden die gesamte Veranstaltung begleiten und strukturieren. Bestimmend ist in dieser Hinsicht insbesondere der unaufgelöste Widerspruch in der Straftheorie: Präventionsstrafrecht versus Tatschuldrecht. Dieser Widerspruch in der Grundlage hat wiederum handfeste Folgen auch für die praktische Tätigkeit und gibt Anlass zur Kritik auch an Gesetzgebung und Rechtsprechung. Vermittelt werden soll insoweit die Notwendigkeit konsistenter und damit gerechtigkeitsverbürgender Ordnung und das dafür unentbehrliche argumentative Handwerkszeug.

Kurz: Die gerechte Straftatfolgenbestimmung ist sowohl vor "pragmatischen" Verwahrlosungserscheinungen in der Praxis als auch vor wissenschaftlich überspannten Objektivitätserwartungen oder "kriminalpolitischer" Beliebigkeit in Schutz zu nehmen.

Die Teilnehmer sollen zudem sensibilisiert werden für die Verbindungen von Straftheorie, materiellen Straftatvoraussetzungen, Straftatfolgen und Strafprozessrecht.

Das Jugendstrafrecht und das Strafvollzugsrecht werden nur am Rande gestreift werden.

Eine genaue Inhaltsübersicht wird noch in Stine eingestellt werden.

 

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Do, 7. Apr. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
2 Do, 14. Apr. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
3 Do, 21. Apr. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
4 Do, 28. Apr. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
5 Do, 5. Mai 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
6 Do, 12. Mai 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
7 Do, 19. Mai 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
8 Do, 2. Jun. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
9 Do, 9. Jun. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
10 Do, 16. Jun. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
11 Do, 23. Jun. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
12 Do, 30. Jun. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
13 Do, 7. Jul. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
14 Do, 14. Jul. 2022 16:30 18:00 Rhs EG 18/19 PD Dr. Friedrich von Freier
Prüfungen im Rahmen von Modulen
Modul (Startsemester)/ Kurs Prüfung Datum Lehrende Bestehens­pflicht
Veranstaltungseigene Prüfungen
Beschreibung Datum Lehrende Pflicht
1. keine Prüfung vorgesehen ohne Termin Ja
Übersicht der Kurstermine
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Lehrende
PD Dr. Friedrich von Freier