10-02-714 Genderkompetenz für Juristen

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Laura Jacobs

Veranstaltungsart: Vorlesung

Anzeige im Stundenplan: Genderkompetenz für

Semesterwochenstunden: 2

Credits: 2,0

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: 5 | 20

Anmeldegruppe: SQ-Veranstaltungen

Kommentare/ Inhalte:
Der Erwerb des Leistungsnachweises ist an eine vollständige Teilnahme gebunden. Fehlzeiten dürfen maximal 20% der Präsenzzeit ausmachen. 

Der Begriff Diversity beschreibt die Vielfalt verschiedener Personen oder Personengruppen und findet heute in verschiedenen Kontexten Verwendung. In dieser Schlüsselqualifikation soll es um Diversity Kompetenz gehen, also das Bewusstsein für die Vielfalt der Gesellschaft und den sensibilisierten Umgang mit eben dieser in verschiedenen Umfeldern und Anwendungsgebieten.

Auch für die juristische Ausbildung und Praxis ist ein Bewusstsein für die Vielfalt der Gesellschaft und den damit einhergehenden Chancen und Herausforderungen zentral. So ist heute u.a. in vielen Kanzleien Diversity ein Thema und wird auf verschiedene Art und Weise behandelt.

Der Kurs soll zunächst die zentralen Kategorien (sozialer) Ungleichheit benennen und erläutern. Dabei wird es vor allem, aber nicht ausschließlich, um die Kategorien gehen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben sind und insbesondere für das Zivil- und Arbeitsrecht maßgebliche Bedeutung haben. Die Studierenden werden dabei im Rahmen der Schlüsselqualifikation zunächst eine (rechts-) soziologische Annäherung an Ungleichheiten aus einer intersektionalen Perspektive kennenlernen, bei der es darum geht, wie verschiedene Formen von Ungleichheit miteinander verbunden sind.

Wie kann Antidiskriminierung praktisch umgesetzt werden? Und welche Rolle spielen dabei rechtliche Handlungsformen, wie Gesetze? – um diese Fragen soll es im weiteren Verlauf des Seminars gehen. Hier wird der Fokus auf dem AGG, seiner Entstehungsgeschichte, den hier behandelten Dimensionen (ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, oder sexuelle Identität) sowie der aktuellen Anwendungen und möglichen Lücken liegen.

Am Beispiel  von Sprache wird darüber hinaus verdeutlicht, wie diese als Mittel zur Verhinderung von Diskriminierung und Exklusion über das Recht hinauswirken kann.

 

Lernziel:
Die Kategorie Geschlecht prägt und ordnet die Gesellschaft. Während sie einerseits Identität und Stabilität stiften kann, werden andererseits mithilfe des Labels Geschlecht in jahrhundertealter Tradition Ausschlüsse und Machtverhältnisse konstruiert. Auch das Recht und seine Akteur:innen sind nicht frei davon. Ungleichheiten können durch Recht entstehen oder sich im Recht konsolidieren. Um den Blick hierfür zu schärfen, liegt der Fokus der Veranstaltung auf dem individuellen Kompetenzerwerb. Ziel des Kurses ist die Sensibilisierung für gesellschaftliche Ungleichheiten sowie die Fähigkeit eigene Privilegien reflektieren zu können. Wir wollen lernen unterbewusste Stereotype aufzudecken und traditionelle Bilder und Narrative von Geschlecht neu zu denken. Intersektionale Verschränkungen mit anderen Diskriminierungsstrukturen sollen trotz der Fokussierung auf Geschlecht nicht aus dem Blick geraten.

Vorgehen:
Im Kurs lernen wir das Forschungsfeld der Legal Gender Studies kennen. Wir erarbeiten uns einerseits die theoretischen Grundlagen, andererseits setzen wir diese ins Verhältnis zur Rechtspraxis, deren Teil wir am Ende unserer Ausbildung sind. Ebenso wie die Gender Studies weist der Kurs interdisziplinäre Bezüge auf. In der Arbeit mit unterschiedlichem Quellenmaterial aus Rechtspolitik, Rechtsdogmatik oder Popkultur zeigen sich die komplexen Zusammenhänge zwischen Recht und Geschlecht.

Das Kompetenztraining lebt von Eurer aktiven Mitarbeit. Wir wollen miteinander in Austausch kommen und diskutieren. Eingeladen sind Anfänger:innen ebenso wie Expert:innen.

Die Schlüsselqualifikation setzt sich aus einem Seminarwochenende (Freitag – Sonntag) und einem Nachbereitungstreffen zusammen. Das Konzept ist auf eine digitale Umsetzung abgestimmt und beinhaltet angemessene Zeit für Regeneration und Erholung ohne Bildschirm.

Hinweise zum Scheinerwerb:

Der Scheinerwerb erfordert neben der ständigen Anwesenheit eine aktive Beteiligung und die Anfertigung eines schriftlichen Reflexionsberichts sowie einer Kurzpräsentation im Rahmen des Nachtreffens. Fehlzeiten dürfen maximal 20% ausmachen.

Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen:
Für den Erwerb eines Leistungsnachweises ist neben vollständiger Anwesenheit und aktiver Beteiligung, die Anfertigung eines schriftlichen Reflexionsberichtes, sowie eine Kurzpräsentation während der zweiten Blockveranstaltung erforderlich. 
Fehlzeiten dürfen maximal 20 Prozent der Präsenzzeit ausmachen.

 

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Fr, 7. Mai 2021 10:00 18:00 Digital Laura Jacobs
2 Sa, 8. Mai 2021 10:00 18:00 Digital Laura Jacobs
3 So, 9. Mai 2021 10:00 18:00 Digital Laura Jacobs
4 Mi, 26. Mai 2021 18:00 22:00 Digital Laura Jacobs
Veranstaltungseigene Prüfungen
Beschreibung Datum Lehrende Pflicht
1. Projektabschluss ohne Termin Ja
Übersicht der Kurstermine
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
Lehrende
Laura Jacobs