Lehrende: Prof. Dr. Hans-Joachim Plewig
Veranstaltungsart: Seminar
Anzeige im Stundenplan: 0b4b
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 30
Anmeldegruppe: Sem Rechtliche Grundlagen SKJ
Kommentare/ Inhalte: Aufgabe und Ziel der Lehrveranstaltung ist es, Grundlagenwissen des Rechts in der Sozialen Arbeit zu erarbeiten. Die Auswahl der Rechtsgebiete orientiert sich an den Studiengebieten Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften, (Jugend-) Soziologie und (Jugend-) Psychologie. Die Teilnehmer/innen bringen ihr Bezugswissen ein, das zur Klärung der Rechtsfragen von Bedeutung ist. Es existieren eine Reihe von Gesetzen, die den spezifischen Belangen Minderjähriger bzw. junger Menschen (§ 7 KJHG) gerecht zu werden versuchen. Die Besonderheiten entstammen psychologischen, pädagogischen und soziologischen Erkenntnissen (BW). Es geht um Entwicklung, Verantwortung, Mündigkeit, Gefährdungen und Schutz. Im Seminar werden regelmäßig Fall-Geschichten als Ausgangspunkt verwendet, um die Übertragung von Lebenssachverhalten in rechtliche Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen. Fall-Beispiele sollen Zusammenhänge zwischen Familienrecht (BGB, Kindeswohl-Gefährdung), Aufgaben des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG = SGB VIII) und Jugend-Strafrecht (JGG) illustrieren. Weiteres wesentliches Ziel ist es, die Denk- und Handlungslogik des Systems Recht und Verwaltung zu begreifen, damit Sozialwissenschaftler/innen dies souverän handhaben können. Sozialwissenschaftler/innen müssen in der Lage sein, ihre eigene Fachkunde (BW) gegenüber Verwaltung und Justiz mittels Vermerken, Stellungnahmen, Berichten, Hilfe- und Vollzugsplänen, Gutachten usw. erfolgreich vermitteln zu können. I. Ausgangspunkt: Art. 6 Grundgesetz (GG) – die ‚Mutternorm‘ für Sozialpädagogik und Sozialarbeit Rechtsgebiete – Art. 6 GG / Wächteramt - Denk- und Handlungslogik II. Familienrecht im BGB Personensorge - Kindeswohl - Freiheitsentziehende Maßnahmen III. Kinder- und Jugendhilferecht (KJHG = SGB VIII) Philosophie/Leitgedanken - Struktur des Gesetzes IV. Strafrecht / Jugendstrafrecht (§ 19 StGB) Philosophie/Leitgedanken - Struktur des Gesetzes 1. JGG: Rechtsfolgen Verfahren Vollstreckung Diversion - Begrenzung des Verfahrens (45, 47 JGG] Jugendgerichtshilfe = 52 KJHG, 38 JGG 2. Garantenstellung (StGB) Zusammenfassende Analyse Die Bedeutung des Rechts und seiner Denk- und Handlungslogik für die Professionalisierung von (Sozial-) Pädagogen
Vorgehen: Der 3. Punkt kann durch eine schriftliche Leistung (Bearbeitung eines Falls; Abhandlung usw.) nach eigener Wahl erworben werden. Es empfiehlt sich ein Bezug zur eigenen Praxis, zu beruflichen Perspektiven u.Ä.
Literatur: Fachliteratur: a) BECK Verlag JUGENDRECHT 41. Auflage 2020 Empfehlenswert: Einleitung studieren b) TRENCZEK u.a. (2018): Grundzüge des Rechts. Studienbuch für soziale Berufe Plewig: Material-Blätter / STUDIENBRIEFE (u.a. Grundlagen-Block Kindeswohl-Gefährdung; Jugendhilfe; Jugendstrafrecht; Garantenstellung)