23-34.31.202 Homeoffice als neue Arbeitsform

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Prof. Dr. Marita Körner

Veranstaltungsart: Seminar

Anzeige im Stundenplan: Homeoffice

Semesterwochenstunden: 3

Credits: 6,0

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 25

Kommentare/ Inhalte:
Nach einer systematischen Einleitung zu dem aktuellen und praxisrelevanten Themenbereich Homeoffice, wird dieser von den Studenten und Studentinnen in Referaten vertieft. Dabei stehen aktuelle Fallbeispiele bzw. Problemstellungen im Mittelpunkt. Als Einstieg wird den Studierenden jeweils ein einleitender Text an die Hand gegeben. Neben der Erstellung einer Verschriftlichung des Referatsinhalts (Handout), gehört zur Gesamtleistung auch die Vorbereitung und Teilnahme an einer sich jeweils anschließenden Diskussion.

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind Teilnahmevoraussetzung. In dem Modul werden besagte Kenntnisse vertieft, indem die Studierenden individuelle und interessengerechte Schwerpunkte setzen und das Thema „Homeoffice als neue Arbeitsform“ aus unterschiedlichen Blickwinkeln des (Individual- wie Kollektiv-)Arbeitsrechts beleuchten können.

Von Semester zu Semester werden unterschiedliche Themenkomplexe angeboten. Beispiele hierfür sind die Beschäftigungsformen nach dem TzBfG, d.h. Befristung und Teilzeitarbeit sowie die Beschäftigung nach dem AÜG (Leiharbeit). Zudem wird die Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsklauseln anhand der §§ 305 ff. BGB zum Gegenstand gemacht. Hinsichtlich der betrieblichen Mitbestimmung werden Mitbestimmungsrechte in personellen (§§ 92 ff. BetrVG) und sozialen Angelegenheiten, soweit sie die Arbeitsbedingungen berühren (§§ 87 ff. BetrVG), aufgegriffen. Auch tarifvertragliche Regelungen, die die Arbeitsbedingungen beeinflussen (hierbei wird auf die normative Bindungswirkung und die schuldrechtlichen Verweisungsformen innerhalb eines Arbeitsvertrags eingegangen) zählen zu den Grundinhalten. Auch die Ablösungsmöglichkeiten einer kollektivrechtlichen Regelung nach/während eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB werden behandelt.

In der Veranstaltung wird mit dem Gesetzestext gearbeitet, weshalb die Mitnahme einer Gesetzessammlung (empfohlen ist die Sammlung „Arbeitsgesetze", Beck Texte im dtv in der neuesten Auflage) zu jedem Termin, zwingend erforderlich ist.

Auch Kenntnisse im Umgang mit juristischen Datenbanken sind unbedingt notwendig. Hierzu erfolgt in den ersten Semesterwochen eine Einführungsveranstaltung. Der Termin wird den Seminarteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.

Lernziel:
Die Studierenden sollen das Gesetz praxisnah einsetzen und im Umgang juristischer Argumentationsmuster geschult werden. Zudem soll die Kompetenz vermittelt werden, auch unbekannte Zusammenhänge erschließen und anwenden zu können. Hierzu ist die Analyse etwaiger Vor- und Nachteile neuer Arbeitsformen Strukturen und ihrer Einflüsse erforderlich. Das Verständnis, das für diesen Anforderungskatalog notwendig ist, soll durch den Kurs vermittelt werden.

Die Studenten und Studentinnen sollen ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht vertiefen und anhand des Themenbereichs Homeoffice den Umgang mit aktuellen Problemstellungen einstudieren. Anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung sollen die Studenten Gespür und Verständnis für aktuelle und mögliche zukünftige Probleme bekommen und die Fähigkeit erlernen, sich eigenständig und rechtlich fundiert mit entsprechenden Fragestellungen auseinander zu setzen sowie praxisgerechte Lösungsvorschläge auszuarbeiten.

Vorgehen:
Die Veranstaltung wird als seminaristischer Unterricht angeboten (3 SWS Seminar mit Vorlesungs- und Übungsanteilen). Die Studierenden bekommen zunächst die entsprechenden Grundkenntnisse vermittelt und müssen dann entweder für Rechtsfälle aus der Praxis Lösungsvorschläge entwickeln oder praxisrelevante aktuelle arbeitsrechtliche Probleme gestalterisch aufarbeiten. Durch die aktive kommunikative Darstellung, mittels Referat und Verschriftlichung, sollen die Lernenden Kompetenzen hinsichtlich der Schulung und Verteidigung eigener Positionen entwickeln.

Literatur:
Junker, Grundkurs Arbeitsrecht; Däubler, Arbeitsrecht: Ratgeber für Beruf, Praxis und Studium; Hromadka / Maschmann, Arbeitsrecht Band 1 / Individualarbeitsrecht; alle jeweils in der neuesten Auflage.

Weitere Literatur wird im Kurs bekannt gegeben.

Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen:
Referat (30 min.) und ausführliches Handout
Individuelle Prüfungstermine
Für detailliertere Informationen siehe unter "Material" das pdf-Dokument "Anmerkungen zu Präsentationen und Verschriftlichung"

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Di, 3. Nov. 2020 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
2 Di, 10. Nov. 2020 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
3 Di, 17. Nov. 2020 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
4 Di, 24. Nov. 2020 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
5 Di, 1. Dez. 2020 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
6 Di, 8. Dez. 2020 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
7 Di, 15. Dez. 2020 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
8 Di, 5. Jan. 2021 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
9 Di, 12. Jan. 2021 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
10 Di, 19. Jan. 2021 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
11 Di, 26. Jan. 2021 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
12 Di, 2. Feb. 2021 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
13 Di, 9. Feb. 2021 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
14 Di, 16. Feb. 2021 15:15 17:45 Digital Prof. Dr. Marita Körner
Prüfungen im Rahmen von Modulen
Modul (Startsemester)/ Kurs Prüfung Datum Lehrende Bestehens­pflicht
HRM_WPc Modul Vertiefung Arbeitsrecht (SoSe 14) / HRM_WPc  Homeoffice als neue Arbeitsform 19  Referat mit schriftlicher Ausarbeitung k.Terminbuchung Prof. Dr. Marita Körner Ja
Veranstaltungseigene Prüfungen
Beschreibung Datum Lehrende Pflicht
1. Referat mit schriftlicher Ausarbeitung k.Terminbuchung Ja
Übersicht der Kurstermine
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Lehrende
Prof. Dr. Marita Körner