Lehrende: Lars Hummel
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: StaatshaftungsR
Semesterwochenstunden: 1
Credits: 1,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Kommentare/ Inhalte: Die Vorlesung behandelt die im Examen geforderten Grundzüge des Staatshaftungsrechts. Das Staatshaftungsrecht umfasst dabei die Restitutions- und Kompensationsansprüche des Bürgers bei der Beeinträchtigung seiner Rechte durch ein staatliches oder unionales Verhalten. Hierzu gehören insbesondere der Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, die Entschädigungsansprüche wegen Beeinträchtigungen des Eigentums, der Aufopferungsan-spruch, der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, der Folgenbeseitigungsanspruch sowie die Haftungsansprüche bei Verstößen gegen das Unionsrecht.
Vorgehen: Titel der Veranstaltung: Staatshaftungsrecht Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II, Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Erforderliche Gesetze: Mitzubringen sind die Gesetzessammlungen zum öffentlichen Bundes- und Landesrecht sowie eine Ausgabe des BGB.
Literatur: Zur begleitenden Lektüre seien die Abschnitte zum Staatshaftungsrecht bzw. zum Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen in den Lehrbüchern zum Allgemeinen Verwaltungs-recht (insbesondere Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, §§ 25 bis 31) und fernerhin folgende spezielle Titel empfohlen: Baldus/Grzeszick/Wienhues, Staatshaftungs-recht, 5. Aufl. 2018; Thiele, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 2018; zur vertieften Auseinander-setzung: Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013.