Lehrende: Prof. Dr. Armin Hatje
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Allg VerwR
Semesterwochenstunden: 4
Credits: 4,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Kommentare/ Inhalte: Als Einzelperson begegnet Ihnen der Staat vor allem in Form der Verwaltung – z.B. wenn Sie Leistungen beantragen, die Polizei rufen, einen Bescheid bekommen, gegen eine Rechtsverordnung vorgehen oder eine Genehmigung einholen. All diese Tätigkeiten werden häufig durch besondere Gesetze geregelt (z.B. Polizei- und Ordnungsrecht, Gaststättenrecht, Baurecht…), in denen besondere Voraussetzungen und Rechtsfolgen geregelt sind. Die Grundlagen all dieser Maßnahmen liegen jedoch stets im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Durchgesetzt werden Ihre Ansprüche oder Abwehrrechte mit den Mitteln des Verwaltungsprozessrechts (und erst in letzter Instanz mit dem Verfassungsprozessrecht). Dieses bildet auch den Rahmen verwaltungsrechtlicher Klausuren. Diese Vorlesung macht Sie mit den grundlegenden Rechtsfragen des Verwaltungshandelns vertraut. Sie vermittelt Ihnen die Kernbereiche und Grundstrukturen des Allgemeinen Verwaltungsrechts mit Bezügen zum Verwaltungsprozessrecht. Die Beherrschung dieser Grundlagen ist die Voraussetzung für die spätere Befassung mit Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts. Daher werden in der Vorlesung bereits Bezüge zum besonderen Verwaltungsrecht hergestellt. Im Zentrum stehen die Prüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger und Bürgerinnen gegen solche Maßnahmen. Neben den Grundbegriffen und Rechtsquellen des Verwaltungsrechts lernen Sie die Handlungsmöglichkeiten und -formen der Verwaltung kennen. Da jedenfalls die Eingriffsverwaltung stets grundrechtsrelevant ist, werden auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns beleuchtet, ebenso wie die (maßgeblich durch das Verfassungsrecht geprägten) Grundsätze des Verwaltungsrechts und des exekutivischen Handelns (insbesondere etwa der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Das Verwaltungsprozessrecht wird (auch aufgrund seiner hohen Relevanz für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Klausuren und Hausarbeiten) von Beginn an mit in das Zentrum der Betrachtung gestellt – dabei werden prozessuale Probleme und Rechtsschutzfragen eingehend und strukturiert erörtert. Es finden begleitende Arbeitsgemeinschaften statt.
Lernziel: Lernziel der Vorlesung ist es, Sie mit den Grundbegriffen des Verwaltungsrechts und den Grundzügen des Verwaltungsprozessrechts vertraut zu machen. Diese Kenntnisse sollen eine solide Grundlage für eine vertiefte Befassung mit Einzelbereichen des besonderen Verwaltungsrechts bieten. Am Ende der Vorlesung kennen Sie die Rechtsquellen und Handlungsformen der Verwaltung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen ihrer Tätigkeit, können die Rechtmäßigkeit einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme oder einen Anspruch auf den Erlass einer solchen prüfen und beherrschen die hierfür einschlägigen Rechtsschutzformen (z.B. Widerspruch, Anfechtungsklage, Leistungsklage) mit ihren jeweiligen Voraussetzungen.
Vorgehen: Die Materie wird durch Beispielsfälle veranschaulicht und durch Bezüge zum praktischen Rechtsleben sowie zu tagespolitisch sachnahen Themen aufgelockert. Besonderes Gewicht liegt auf der Vermittlung ineinander greifender Strukturen und das Verständnis systematischer Zusammenhänge. Dies erfolgt vor allem durch Bezugnahme auf andere Ihnen bereits bekannte Bereiche des Öffentlichen Rechts (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Europarecht).
Literatur: Detaillierte Literaturhinweise werden zu Beginn der Vorlesung besprochen.
Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen: Abschlussklausur und Wiederholungsklausur (je 120 Min)