10-02-393 Seminar: „Terrorismus und Terrorismusstrafrecht“

Veranstaltungsdetails

Lehrende: N.N.

Veranstaltungsart: Seminar

Anzeige im Stundenplan: Seminar

Semesterwochenstunden: 2

Credits: 5,0

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -

Weitere Informationen:
Die Anmeldung erfolgt über den Dozenten. Es besteht die Möglcihkeit eine SPB-Hausarbeit anzufertigen. Das Seminar findet im SoSe 2020 nicht statt!!!

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                                                                                                                                                             Seminar: „Terrorismus und Terrorismusstrafrecht“

Für das Sommersemester kündige ich ein Seminar zum Thema „Terrorismus und Terrorismusstrafrecht“ an – ein Thema, mit dem ich auch in der Praxis als Richter in einem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg befasst bin.

Inhalt:  Das geltende Terrorismusstrafrecht (namentlich §§ 129a,b u. 89a-c StGB) wird teils als unverzichtbares Werkzeug einer Gefahrenabwehr („Bekämpfung“) des Terrorismus mittels Strafrecht forciert, teils sieht es sich verfassungsrechtlicher und politischer Kritik ausgesetzt bis hin zu dem Vorwurf der Preisgabe rechtsstaatlicher Garantien zugunsten einer politischen Bekämpfung abweichender Meinungen, des Gesinnungsstrafrechts oder eines sogenannten „Feindstrafrechts“.

In dem Seminar soll nach einem ersten Überblick über das geltende materielle und formelle Recht einschließlich der völker- und europarechtlichen Bezüge daher die Legitimation des (deutschen) Terrorismusstrafrechts untersucht werden.

Dabei wird es zunächst darum gehen, ob und ggf. wie sich das Phänomen Terrorismus begrifflich so fassen lässt, dass es eine gesonderte Strafandrohung rechtfertigt: Lässt sich „Terrorismus“ überhaupt hinreichend definieren? Worin liegt der strafrechtlich relevante Unterschied zur „normalen“ Kriminalität? Kann Terrorismus als Strategie des Widerstands gerechtfertigt sein? Geschichte, Ursachen und Erscheinungsformen sowie Strategien des Terrorismus werden ebenso zur Sprache kommen wie die maßgeblichen Weltanschauungen, aus denen sich die Rechtfertigung politischer Gewalt speist.

Sodann wird insbesondere die Reichweite der materiellen Tatbestände bzw. deren Vorverlagerung der Strafbarkeit auf ihre Vereinbarkeit mit dem Tatschuldprinzip und der Rechtsgutslehre zu überprüfen sein. Es werden zudem einzelne Auslegungs- und Anwendungsfragen, aber auch einige grundlegende Problemstellungen (z.B. Rechtfertigung durch Widerstandsrechte, Gewissen- und Überzeugungstäter, Begriff eines „Feindstrafrechts“) Gegenstand des Seminars sein.

Teilnehmer:  Jeder, der sich für das Thema interessiert, ist herzlich willkommen. Für die Erteilung eines Seminarscheins werden neben den üblichen Anforderungen (Hausarbeit/Vortrag) eine weitgehend regelmäßige Teilnahme (2 Fehltermine unentschuldigt frei) an den Sitzungen und die Bereitschaft zu der für einige Sitzungen erforderlichen vorbereitenden Lektüre erwartet. Angesichts der interdisziplinären Bezüge ist ein Interesse auch an den rechts-, staats- und strafrechtstheoretischen Hintergründen und den historisch-politologischen und kriminologisch-soziologischen Fragen von Vorteil.

Examen:  Es besteht auch die (zahlenmäßig allerdings begrenzte) Möglichkeit, eine Examenshausarbeit im Wahlschwerpunkt XI zu schreiben.

Zeit/Ort:  Das Seminar findet - neben einem Blockterminin nach der Vorlesungszeit (s.u.) - in der Vorlesungszeit in wöchentlichen Sitzungen statt

                                                                                                           dienstags, 18 – 20 Uhr, Rechtshaus Raum 17.

Ablauf:  Die Grundlagen werden gemeinsam teils eher vorlesungsartig, teils gemeinsam an Texten erarbeitet. Zu einigen Themen werden externe Referenten angefragt. Das Seminar endet mit einem Blocktermin in der vorlesungsfreien Zeit, an dem die Vorträge gehalten werden. Der Blocktermin wird im Laufe des Semesters abgestimmt werden.

                                                                                            Einzelheiten zu Ablauf, Themen und Themenvergabe in der 1. Sitzung (07.04.2020)!

Anmeldungen/Anfragen:  Wenn Sie Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Seminars haben oder sich anmelden wollen, erreichen Sie mich unter

                                                                                                                   friedrich.freier@jura.uni-hamburg.de

Lektüre zur Einführung:

-       Zöller: Terrorismusstrafrecht, 2009 (Seminarapparat im Referenzbestand im Erdgeschoss)

-      Hoffman: Terrorismus, Frankfurt a.M. 2019

 

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