10-02-242 Seminar: Rollenstereotype im Recht – Reformbedarf im Sozialrecht?

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Prof. Dr. Dagmar Felix

Veranstaltungsart: Seminar

Anzeige im Stundenplan: SozialR Seminar

Semesterwochenstunden: 2

Credits: 5,0

Unterrichtssprache: Deutsch

Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -

Weitere Informationen:
Sie können im Seminar einen Seminarschein erwerben. Die Seminarleistung besteht aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation Ihrer Ergebnisse im Kreis der Seminarteilnehmenden; dabei wird die schriftliche Leistung mit 60 %, die mündliche mit 40 % gewertet. Zugleich können Sie das Seminar aber auch dafür nutzen, sich für die schriftliche Schwerpunktarbeit vorzubereiten. Deren Abfassung bereitet Studierenden mangels entsprechender Übung während des Studiums häufig Probleme, denn: Die Bearbeitung einer Themenarbeit ist etwas anderes als eine Fallbearbeitung und will gesondert vorbereitet sein.  Schließlich kann die schriftliche Leistung im Seminar auch als Schwerpunkthausarbeit im Sinne von § 41 SPO geschrieben werden. In diesem Fall zählt für die Schwerpunktprüfung nur die schriftliche Arbeit; zugleich erwerben Sie aber durch die mündliche Präsentation einen Seminarschein, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen.
Es gibt die Möglichkeit, eine SPB Hausarbeit anzufertigen.
 
Das Seminar wird am Ende des Sommersemesters als Blockveranstaltung angeboten.

Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten, melden Sie sich gerne bei Sebastian Krauß (sebastian.krauss@uni-hamburg.de).

Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Dagmar Felix (dagmar.felix@uni-hamburg.de). 

Kommentare/ Inhalte:
Zur thematischen Ausrichtung
 
Die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern in Deutschland ist nach wie vor von eher traditionellen Ansichten über die Rolle und die Aufgaben der beiden Geschlechter in unserer Gesellschaft geprägt. Der Anteil der Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen liegt bei 47 %, der von Männern nur bei 11 %. Frauen übernehmen nach wie vor den maßgeblichen Teil der Kinderbetreuung und Hausarbeit und kümmern sich häufiger um pflegebedürftige Familienangehörige. Dieser tatsächliche Befund hat unmittelbare Auswirkungen für die soziale Absicherung von Frauen. Das Sozialversicherungsrecht ist in erster Linie auf den Schutz Beschäftigter ausgerichtet; seine Lohnersatzleistungen orientieren sich etwa im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit an der Höhe des zuvor erzielten Arbeitsentgelts. Das bekannte „Gender-Pay Gap“ führt im Alter zu einem „Gender Pension Gap“. In diesem Seminar soll vor dem Hintergrund der international- und verfassungsrechtlichen Vorgaben hinterfragt werden, ob der Gesetzgeber seinen rechtlichen Verpflichtungen zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen hinreichend nachgekommen ist. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob der generative Beitrag, den gerade Frauen durch die Erziehung von Kindern leisten, im Sozialrecht angemessen berücksichtigt wird; vielmehr soll auch erörtert werden, ob Frauen etwa durch die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten tatsächlich von einer Erwerbstätigkeit abgehalten werden. In diesem Kontext ist vor dem Hintergrund von Art. 6 Abs. 1 GG auch zu klären, wie weitgehend sich der Gesetzgeber in die innerfamiliäre Aufgabenteilung einmischen darf.  Zum besseren Verständnis seien im Folgenden nur einige der denkbaren Themen genannt; wir nehmen gegebenenfalls auch eigene Themenvorschläge entgegen.
 
Themen
 
Die so genannte Frauenrechtskonvention (CEDAW) und ihre Konsequenzen für das deutsche Recht Der Gestaltungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG  Zu Rollenstereotypen im Sozialversicherungsrecht – das klassische Familienmodell als Basis sozialrechtlicher Normen Ausweitung sozialen Schutzes auf nichteheliche Lebensgemeinschaften? Die beitragsfreie Familienversicherung – ein überkommenes Modell? Grenzen der staatlichen Beeinflussung familiärer Aufgabenaufteilung – am Beispiel der so genannten Vätermonate im BEEG
 
 

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
Es liegen keine Termine vor.
Veranstaltungseigene Prüfungen
Beschreibung Datum Lehrende Pflicht
1. Referat und Hausarbeit ohne Termin Ja
Übersicht der Kurstermine
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