Lehrende: Prof. Dr. Wolfgang Berlit
Veranstaltungsart: Seminar
Anzeige im Stundenplan: Seminar
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 5,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Weitere Informationen: Die Anmeldung erfolgt über den Dozenten.
Kommentare/ Inhalte: Themen des Seminars 1.Eintragungsfähigkeit einer abstrakten Farbmarke nach Verkehrsdurchsetzung (§ 8 III MarkenG) am Beispiel des "Schönfelder"-Rot (BPatG 29 W (pat) 57/07) unter Berücksichtigung der Frage einer möglichen Löschungsreife. 2.Titelschutzfähigkeit der Fachzeitschrift für das Brauwesen "Brauwelt" und Schutzumfang des Unternehmenskennzeichens "Brauwelt" gem.§§ 5,15 MarkenG am Beispiel der Entscheidung des OLG-Düsseldorf (WRP 2016,508). 3.Voraussetzung des Vorliegens von Unterscheidungskraft gem. § 8 II Nr.1 MarkenG bei 3-D-Marken am Beispiel des Schokoladenstäbchen IR Nr.869 586 (BGH "Schokoladenstäbchen I - III" ,GRUR 2017,1262). 4.Wann ist eine Marke sittenwidrig i.S.v. § 8 II Nr.5 MarkenG am Beispiel von "Fack Ju Göhte" ( EuG T-69/17). 5.Schutzumfang einer infolge von Benutzung eingetragenen Unionsmarke am Beispiel von "OXRORD/Oxford Club" unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Prüfung der Verwechslungsgefahr im Inland ( BGH WRP 2018,82 und BPatG 29 W (pat) 33/13). 6.Die Verwechslungsgefahr gem.§ 14 II Nr.2 MarkenG von zwei Kennzeichen bei ohne Weiteres erkennbaren eindeutigen abweichenden Begriffsinhalts am Beispiel "Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke" (BGH GRUR 2017,914). 7.Zur den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs aus einer Unionsmarke, die an eine beschreibende Angabe angelehnt ist, gegen den Anbieter einer entsprechend gekennzeichneten Produktaufmachung unter besonderer Berücksichtigung der markenmäßigen Benutzung am Beispiel "MICRO COTTON"(BGH WRP 2017,555). 8.Die beschreibende Benutzung einer Beschaffenheitsangabe innerhalb einer zusammengesetzten Marke im Sinne von § 23 Nr.2 MarkenG am Beispiel "AMARULA/Marulablu"(BGH GRUR 2013,631)
Literatur: Berlit, Markenrecht,10.Auflage Gesetzestexte Markengesetz, UnionsmarkenVO