Lehrende: Fabia Valerie Brauckhoff; Anna Katharina Eisele
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Arbeitsvertragsrecht
Semesterwochenstunden: 4
Credits: 6,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Weitere Informationen: Ersetzt die Lehrveranstaltung "Grundlagen des Arbeitsrechts"
Kommentare/ Inhalte: Funktion und Entwicklung des Arbeitsrechts; Rechtsquellen des Arbeitsrechts; Verhältnis zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht; Arbeitsvertragsschluss; Arbeitnehmerbegriff; Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Diskriminierungsverbote; Befristung des Arbeitsverhältnisses; Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag und Anfechtung; Grundzüge des Kündigungsschutzrechts. Kenntnisse der Grundlagen des Rechts sind Voraussetzung. In der Vorlesung wird am Gesetzestext gearbeitet. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Gesetzessammlung "Arbeitsgesetze" (Beck Texte im dtv) in der neuesten Auflage in jede Vorlesung mitgebracht wird. Diese Sammlung darf gemäß der Klausurordnung des Fachbereiches Sozialökonomie vom 2. Juli 2014 auch in der Klausur verwendet werden.
Lernziel: Die Studierenden sollen typische Lebenssachverhalte aus der betrieblichen Praxis arbeitsrechtlich einordnen und mit dem passenden juristischen Instrumentarium lösen können. Dazu sollen sie die unterschiedlichen Rechtsquellen des Arbeitsrechts kennen lernen und dazu befähigt werden, sie im Rahmen von juristischen Falllösungen kompetent anzuwenden.
Literatur: Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 18. Aufl. 2019; Däubler, Arbeitsrecht: Ratgeber für Beruf, Praxis und Studium, 12. Aufl. 2017; Hromadka / Maschmann, Arbeitsrecht Band 1 / Individualarbeitsrecht, 7. Aufl. 2018.
Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen: Klausur